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Die bisherige Rechtsgrundlage für die meisten Corona-Schutzmaßnahmen ist bereits am 19.03.2022 ausgelaufen, ebenso die Übergangsfrist zur Verlängerung der Schutzmaßnahmen bis zum 30.04.2022.
Aus diesem Grunde heben wir ab sofort alle Corona-Schutzmaßnahmen auf – empfehlen jedoch weiterhin die Maskenpflicht für die Zuschauer*innen in den Sporthallen.