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Ab sofort bis zum 30. April gelten diese neuen Regeln für Sporttreibende und Zuschauer (m/w/d).
das neu gefasste Bundesinfektionsschutzgesetz erlaubt seit dem 3. April nur noch so genannte „Basisschutzmaßnahmen“ in bestimmten Bereichen. Diese hat Bayern mit der 16. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung umgesetzt, die vorläufig bis zum 30. April gilt.
Sportausübung: Alle bisherigen Regeln sind aufgehoben
Sportliche Grüße