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Sportausübung: ab sofort gilt 3G – nur Personen haben Zutritt zu den Sportstätten, die geimpft, genesen oder getestet sind.
Liebe Mitglieder*innen des TSV München-Allach,
es freut uns, dass es aufgrund der aktuellen Änderungen der 15. BayIfSMV ab Donnerstag, den 17.02.2022 deutliche Lockerungen für den Sportbetrieb ergeben haben. Wir haben folgende Informationen von der Stadt München erhalten:
Sportausübung: ab sofort gilt 3G – geimpft, genesen oder getestet. Dies bedeutet, dass nur Personen Zutritt zu den Sportstätten haben, die geimpft, genesen oder getestet sind. Kinder unter 14 Jahren oder minderjährige Schüler stehen getesteten Personen gleich.
Als Testnachweis zuglassen sind:
Der Verein muss weiterhin die Testnachweise für zwei Wochen aufbewahren und ist zur Überprüfung der vorzulegenden Impf-, Genesenen- und Testnachweise durch wirksame Zugangskontrollen samt Identitätsfeststellung in Bezug auf jede Einzelperson verpflichtet.
Außerhalb der eigenen Sportausübung (z.B. Zuschauer, Begleitpersonen usw.): es gilt 2G – Personen die geimpft, genesen oder unter 14 Jahre alt sind haben Zutritt zu den Sportstätten. Unabhängig vom Impfstatus haben minderjährige Schüler Zugang zu den Sportstätten.
In den Sportstätten und für Zuschauer gilt weiterhin FFP2-Maskenpflicht (indoor und outdoor). Es gelten folgende Ausnahmen für:
Die Sportstätten dürfen nur mit 50% der regulären Kapazität genutzt werden.
Sportliche Grüße
Der Vorstand