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TSV-News im Detail
Nov. 26, 2021 •Kategorie: Für alle Mitglieder
Corona update 26.11.

 

Ab dem 24.11. gilt die 2G-plus-Regel für alle Sporttreibende

Für alle über 18 Jahre gilt:

 

Nur Genesene/Geimpfte mit zusätzlichem Testnachweis dürfen das Sportgelände/Halle betreten. Dies gilt auch für Erwachsene, welche Ihr Kind in die Umkleide zum Umziehen begleiten möchten. Bitte ziehen Sie daher Ihrem Kind bereits zuhause Sportsachen an, sodass es in der Umkleide möglichst nur noch Schuhe/Jacke selbstständig ausziehen muss.
Als Testnachweis zugelassen sind ein PCR Test (48h) oder ein Antigentest (24h).
Bitte beachten: Jeder muss ein amtliches Ausweispapier mitbringen! Nicht zuletzt, um sich bei möglichen auch offiziellen Kontrollen ausweisen zu können. 
Weiterhin gilt die FFP2-Maskenpflicht bis zur unmittelbaren Sportausübung!          

Alle Kinder und Jugendliche zwischen dem 6. und dem 16. Geburtstag müssen nur eine medizinische Gesichtsmaske (z. B. OP-Maske) tragen.


Ausnahmen zur 2G-Regelung:

Ausnahmen gelten für Kinder unter 12 Jahren und 3 Monaten, sowie minderjährige SchülerInnen (Übergangsregelung bis 31.12.).
Vorsicht: Diese Ausnahme gilt nicht für minderjährige Auszubildende!
Ausnahmen von der Testpflicht:

                   ·Kinder bis zum sechsten Geburtstag bzw. noch nicht eingeschulte Kinder.

                   ·SchülerInnen mit regelmäßigen Schultestungen.

 

Eine weitere Ausnahme gilt für ehrenamtlich Tätige:

Der Zugang zu Sportstätten darf durch Anbieter, Veranstalter, Betreiber, Beschäftigte und ehrenamtlich Tätige mit Kundenkontakt erfolgen, soweit diese geimpft oder genesen sind oder an mindestens zwei verschiedenen Tagen pro Woche über einen negativen Testnachweis (PCR-Test) verfügen. Ein Schnelltest bzw. „Selbsttest“ vor Ort unter Aufsicht ist nicht möglich!


Regelungen zur Testung: 

Als Testnachweis zugelassen sind ein PCR Test (48h) oder ein Antigentest (24h). 
Es kann alternativ ein zertifizierter Selbsttest (muss selbst mitgebracht werden) unter Aufsicht des Trainers durchgeführt werden. Die Details sind mit den TrainerInnen vorab zu besprechen.
In offenen Turn- und Gymnastikstunden kann dies organisatorisch leider nicht gewährleistet werden, darum ist hier eine Teilnahme nur mit offiziellem Testzertifikat möglich. Keine Selbsttestung vor Ort!
Wir bitten um Verständnis, dass diese Regelungen streng kontrolliert und dokumentiert werden müssen. 

 

Vielen Dank für Ihre Mitarbeit und Hilfe bei der reibungslosen Umsetzung der Vorgaben.