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TSV-News im Detail
Nov. 25, 2021 •Kategorie: Corona
Corona-Update

2G-plus-Regel für alle (Ausnahmen konkretisiert 25.11.2021)

Liebe MitgliederInnen,

ab dem 24.11 tritt die 15. Bay. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Kraft. Der Zutritt zu Sportstätten, auch zur praktischen Sportausbildung (=Training) ist dann nur noch gestattet, wenn die 2G+ Regel erfüllt wird. Im Detail bedeutet das, nur Genesene/Geimpfte mit zusätzlichem Testnachweis dürfen in die Halle.
Als Testnachweis zugelassen sind ein PCR Test (48h) oder ein Antigentest (24h).

Von der Testpflicht ausgenommen sind Kinder unter 6 Jahren sowie noch nicht eingeschulte Kinder und SchülerInnen die regelmäßigen Schultestungen im Rahmen des Schulbesuches unterliegen. Es reicht als Nachweis ein Schülerausweis, Schulbestätigung, Schulticket oÄ.

Es kann alternativ, nach Absprache mit dem Trainer, ein zertifizierter Selbsttest (dieser muss selbst mitgebracht werden) unter Aufsicht des Übungsleiters durchgeführt werden. Dieser Test kann nicht für andere Aktivitäten genutzt werden. Der Test muss dokumentiert sein und von der Aufsichtsperson unterschrieben werden. Das muss vor dem Training gemacht werden, um ggf. positiv Getestete nicht in Kontakt zu bringen. In den offenen Turn- und Gymnastikstunden kann dies organisatorisch leider nicht gewährleistet werden, darum ist hier eine Teilnahme nur mit offiziellem Testzertifikat möglich.
Wir würden empfehlen, dass alle den notwendigen Test in einem offiziellem Testcenter durchführen lassen.

Vielen Dank für Ihre Mitarbeit und Hilfe bei der reibungslosen Umsetzung der Vorgaben.